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Arbeitsrecht

Der Lebensbereich "Arbeit" hat für den Einzelnen wesentliche Bedeutung. Was hier geschieht, wirkt
sich auf das gesamte Leben aus. Arbeitsrecht ist
somit von von zentraler Bedeutung. Es wird unterteilt
in "Individualarbeitsrecht" und "kollektives Arbeitsrecht".

Im Individualarbeitsrecht geht es um die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Es ordnet den Arbeitsvertrag
in das Recht der Schuldverhältnisse und stellt es
so z.B. neben Kauf, Tausch oder Miete.

Damit gelten auch die allgemeinen Vorschriften des BGB über die Geschäftsfähigkeit, Willenserklärungen oder das Zustandekommen von Verträgen. Ferner gehören bspw. dazu das Entgeltfortzahlungsgesetz, das die Zahlungen bei Erkrankung und für Feiertage regelt, das Teilzeit- und Befristungsgesetz und das Kündigungsschutzgesetz.

Die zum Arbeitsschutzrecht zählenden Gesetze, wie z.B. Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz oder Bundesurlaubsgesetz könnten ebenfalls hier eingeordnet werden.

Es geht für Sie um

Abfindung
eine Abmahnung,
eine Befristung,
einen Betriebsübergang,
Geltendmachung von Elternzeit oder Elterngeld
Kürzung des Entgelts,
Kürzen oder Streichen von Weihnachtsgeld oder Gratifikation,
Leiharbeit
Teilzeit
Urlaub
Versetzung/Änderungskündigung oder
eine Kündigung

lassen Sie sich zur Vermeidung von Fehlern so früh wie möglich anwaltlich beraten. Sinnvoll kann auch bereits eine vorbeugende Beratung sein.

Das "kollektive Arbeitsrecht" ist Grundlage, wenn es z.B. um Regelungen von Rechtsbeziehungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geht.
Wird gegen die

Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz, die dem Betriebsrat die Erfüllung
seiner Aufgaben ermöglichen verstoßen,
nicht, unvollständig oder falsch informiert oder unterrichtet oder werden
Mitbestimmungsrechte bei bspw. Arbeitszeitfragen oder der Einführung neuer Anlagen nicht
beachtet, die in einer Einigungsstelle zu regeln wären,
könnte eine Betriebsänderung vorliegen, die einen Interessenausgleich/Sozialplan erfordern,
oder
die Rechte des Betriebsrats bei Einstellungen oder Versetzungen nicht beachtet,

ist schnell anwaltliche Hilfe erforderlich.
Dabei kann oftmals schon eine beratende Unterstützung zu einer Lösung verhelfen.


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