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lassen Sie sich zur Vermeidung von Fehlern so früh wie
möglich anwaltlich beraten. Sinnvoll kann auch bereits
eine vorbeugende Beratung sein.
Das "kollektive Arbeitsrecht" ist Grundlage, wenn
es z.B. um Regelungen von Rechtsbeziehungen zwischen Betriebsrat
und Arbeitgeber geht.
Wird gegen die
Beteiligungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz, die dem Betriebsrat die Erfüllung
seiner Aufgaben ermöglichen
verstoßen,
nicht,
unvollständig oder falsch informiert oder unterrichtet oder
werden
Mitbestimmungsrechte
bei bspw. Arbeitszeitfragen oder der Einführung neuer Anlagen
nicht
beachtet, die in einer Einigungsstelle zu regeln wären,
könnte eine Betriebsänderung vorliegen, die einen Interessenausgleich/Sozialplan erfordern,
oder
die Rechte des Betriebsrats bei Einstellungen oder Versetzungen nicht beachtet,
ist schnell anwaltliche Hilfe erforderlich.
Dabei kann oftmals schon eine beratende Unterstützung zu einer
Lösung verhelfen.
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