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Zu der wichtigsten Frage gehört zunächst, wem stehen
nach der Trennung welche finanziellen Mittel zur Verfügung,
wie verhält es sich mit dem Unterhaltsanspruch.
Nach geltendem Recht ist zwar jede und jeder verpflichtet, selbst
für seinen Unterhalt zu sorgen. Es gibt jedoch Ausnahmefälle,
wann Unterhalt verlangt werden kann, und zwar bei
Kinderbetreuung
Krankheit
Alter (Rente)
Arbeitslosigkeit
Aufstockung,
wenn die eigenen Einkünfte zum Leben nicht reichen.
Keine oder geringe Ansprüche auf Unterhalt können bestehen
bei:
Kurzer
Ehedauer - bis zu zwei Jahren
Schweren
Straftaten gegen den Ehegatten
Suchen Sie zu Ihrer eigenen Absicherung frühzeitig anwaltlichen
Rat auch wenn Sie bis zur Scheidung noch das Trennungsjahr abwarten
müssen. Wesentliche Punkte können jetzt noch auf den richtigen Weg
gebracht werden. Dazu gehört auch die Frage des Zugewinns bzw. der Vermögensauseinandersetzung. |